Die Bekämpfung von Schnee, Eis und Glätte erfolgt nach der jeweiligen Ortssatzung mithilfe der dafür notwendigen Materialien und der an die Gegebenheiten angepassten Ausrüstung. Im Anschluss erfolgt das Streuen mit glätte- oder rutschhemmenden Mitteln wie Split oder Kies, um eine Unfallgefahr auszuschließen und den Anliegerpflichten vollends gerecht zu werden.

Um eine lückenlose und unverzügliche Bekämpfung bei Schneefall zu gewährleisten, herrscht neben der ständigen Überwachung der Wetterverhältnisse, eine mehrschichtige interne Rufbereitschaft.